By
Guido Raddatz
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Lohnabrechnung
Jeder Arbeitgeber ist nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) dazu verpflichtet, für seine Arbeitnehmer eine monatliche Lohnabrechnung zu erstellen. Die grundlegenden Angaben, welche in der Lohnabrechnung erfasst werden müssen, sind ebenfalls klar definiert. Dennoch gibt es keine gesetzliche Verpflichtung die Lohnabrechnung in Papierform an den Mitarbeiter auszuhändigen. Der Gesetzestext lautet: „Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.“ Das bedeutet für Unternehmer, dass sie die Lohnabrechnung auch online bereitstellen können und nicht zwangsläufig auf die Papierform angewiesen sind. Das spart nicht nur bares Geld, sondern entlastet sogar noch die Umwelt. Dennoch müssen Arbeitgeber bei der Erstellung von Lohnabrechnungen bestimmte Pflichten erfüllen. Diese habe ich für Sie einmal übersichtlich aufgelistet und im Folgenden kurz erklärt.
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